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- allgemeine Geschäftsbedingungen
- Sonderbedingungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geschäftbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
1.2 Änderungen
1.3 Datenschutz
1.4 Mitwirkungspflicht des Kunden
1.5 Vertragsdauer
1.6 passive und aktive Vermittlungsphase
1.7 normale Kündigung
1.8 Kündigung aus wichtigem Grund
1.9 sittenwidrige Vertragskündigung
1.10 Haftungsausschluß
1.11 Gerichtsstand

2. Sonderbedingungen
2.1 Sonderbedingungen für Kunden mit Vermittlungsgutschein
2.2 Sonderbedingungen für Kunden ohne Vermittlungsgutschein

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden Kunde genannt) und der DIVALIS Arbeitsvermittlung; auch dann, wenn nicht direkt darauf verwiesen wird. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für die Onlinevermittlung, für die Vermittlung mit Vermittlungsgutschein, für die Vermittlung ohne Vermittlungsgutschein) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Sonstige Vereinbarungen mit dem Kunden werden bei der Auftragserteilung schriftlich festgehalten.
Als Kunde gilt die Person, die DIVALIS einen Vermittlungsauftrag erteilt.

1.2 Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden über den im Rahmen der Geschäftbeziehung vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg (z.B. E-Mail, Fax) bekannt gegeben. Hat der Kunde keine Möglichkeit die Änderungen über diesen Kommunikationsweg in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken, kann ihm die Änderung auch schriftlich bekannt gegeben werden. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen dadurch nicht berührt.

1.3 Datenschutz
Die im Rahmen der Vermittlung entstehenden notwendigen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Auftragsdurchführung von der DIVALIS erhoben verarbeitet und genutzt.
DIVALIS verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle Kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen von denen sie Kenntnis erlangt. Anonymisierte Informationen über den Kunden wird DIVALIS nur weitergeben, wenn diese der Auftragsdurchführung dienlich sind und der Kunde dieser Weitergabe zustimmt. Sämtliche Daten werden nach Datenschutzrichtlinien aufbewahrt. Personenbezogene Daten können über bestimmte Parameter und Sicherheitsabfragen angefordert und/oder gelöscht werden bzw. werden diese Daten spätestens bei der Beendigung des jeweiligen Auftrages gelöscht,sofern es keine anderslautenden Vereinbarungen mit dem Kunden gibt.

1.4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, daß der Kunde alle Angaben über sich wahrheitsgemäß und vollständig macht; sowie Veränderungen die ihn selbst betreffen (z.B. erfolgreiche Vermittlung durch ein anderes Unternehmen, Umzug, Namensänderung, Weiterbildungen, Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Nichtverfügbarkeit usw.) der DIVALIS unverzüglich mitteilt. Der Kunde hat die Pflicht Termine zu Angeboten, die ihm durch DIVALIS unterbreitet werden, wahrzunehmen und die Ergebnisse aus den Verhandlungen bzw. Gesprächen der DIVALIS mitzuteilen.
Zur Möglichkeit einer besseren und schnelleren Vermittlung des Kunden ist DIVALIS berechtigt Bewerbungsunterlagen sowie Bildbewerbungsmaterial (Front- / Profilfotos) anzufordern bzw. anfertigen zu lassen.

1.5 Auftragsdauer
Der Vermittlungsauftrag ist zeitlich unbegrenzt, endet aber mit einer erfolgreichen Vermittlung durch DIVALIS ,ein anderes Unternehmen oder durch eigene Bemühungen.

1.6 passive und aktive Vermittlungsphase
Während der Vermittlungsdienstleistung gibt es aktive und passive Vermittlungsphasen. Eine passive Phase tritt ein, wenn der DIVALIS dem Kunden aufgrund der Marktenge keine passenden Angebote unterbreiten kann. Eine aktive Phase beginnt, wenn DIVALIS dem Kunden eines oder mehrere qualifizierte Angebote zuweisen kann. Diese Angebote wird DIVALIS dem Kunden auf dem schnellsten verfügbaren Kommunikationsweg (Telefon, Email, Fax) zukommen lassen. Eine aktive Vermittlungsphase endet mit der erfolgreichen Vermittlung des Kunden oder mit Ablehnung der Angebote. DIVALIS ist berechtigt, beim Unterbreiter solcher Angebote, Auskunft über das Erscheinen des Kunden einzuholen.

1.7 normale Kündigung
Sowohl der Kunde als auch DIVALIS sind zu jeder Zeit, jedoch nicht während einer aktiven Vermittlungsphase, berechtigt die Geschäftsverbindungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

1.8 Kündigung aus wichtigem Grund
Wird der Vermittlungsauftrag des Kunden durch ein anderes Unternehmen (Agentur für Arbeit, andere private Vermittler) erfolgreich beendet, ist der Kunde berechtigt, die Geschäftsverbindungen auch in einer aktiven Vermittlungsphase zu kündigen.

1.9 Sittenwidrige Auftragskündigung
Kündigt ein Kunde nach der Ablehnung eines Angebotes die Geschäftsverbindung und nimmt er das abgelehnte Angebot innerhalb von 60 Tagen unter Umgehung der Provisionszahlung an DIVALIS trotzdem an, behält sich DIVALIS vor, rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten.

1.10 Haftungsausschluß
DIVALIS übernimmt keine Erfolgsgarantie für die Vermittelbarkeit des Kunden und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit dieser Dienstleistung der DIVALIS in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann DIVALIS weder für unkorrekte Angaben in den Auftragsunterlagen des Kunden verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des Kunden, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.

1.11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Döbeln

2. Sonderbedingungen

2.1 Sonderbedingungen für Kunden mit Vermittlungsgutschein
Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist der Kunde verpflichtet, den Vermittlungsgutschein unverzüglich an die DIVALIS auszuhändigen. Der Vermittlungsgutschein deckt die gesamten Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vermittlungsauftrag entstehen.
Besitzt der Kunde einen Vermittlungsgutschein, dessen Gültigkeit abläuft, hat er das Recht, für den Zeitraum in dem er keinen gültigen Vermittlungsgutschein besitzt, eine Vermittlungspause zu beantragen. Nimmt der Kunde das Recht auf diese Vermittlungspause nicht wahr und wird er in diesem Zeitraum erfolgreich vermittelt, treten für ihn die Sonderbedingungen für Kunden ohne Vermittlungsgutschein in Kraft.

2.2 Sonderbedingungen für Kunden ohne Vermittlungsgutschein
Besitzt der Kunde keinen gültigen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder hat er kein Anrecht auf einen solchen, so hat der Kunde die Kosten der Vermittlung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen. In diesem Fall wird mit dem Kunden ein gesonderter Provisionsvertrag geschlossen.

2.3 Sonderbedingungen für Onlinevermittlungsaufträge
Erteilt der Kunde der DIVALIS einen Onlinevermittlungsauftrag hat dieser dieselbe Gültigkeit wie ein schriftlicher Vermittlungsauftrag. Der Onlineauftrag wird dem Kunden über ein elektronisches Postfach bestätigt.
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