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Der Vermittlungsgutschein

Personen, die mindestens 6 Wochen arbeitslos sind und Leistungen von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) erhalten, haben die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein zu beantragen. Dieser ist bis zu drei Monaten gültig, maximal aber so lange, wie Sie Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Mit dem Gutschein kann der Arbeitsuchende private Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen. Der Gutschein deckt dabei alle Kosten der Arbeitsvermittlung.

Begeben Sie sich also unverzüglich zu Ihrem Sachbearbeiter/Arbeitsvermittler bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit und verlangen Sie den Vermittlungsgutschein.
Falls Sie mehrere private Arbeitsvermittler für sich arbeiten lassen wollen, was Ihr gutes Recht ist, händigen Sie den Gutschein nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung aus. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutschein schon bei Vertragsabschluß beim privaten Arbeitsvermittler zu hinterlegen.
Der Vermittlungsgutschein ist 3 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie bei der Agentur für Arbeit einen neuen Gutschein beantragen.

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