Der Vermittlungsgutschein
Personen, die mindestens 6 Wochen arbeitslos sind und
Leistungen von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) erhalten,
haben die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit einen
Vermittlungsgutschein zu beantragen. Dieser ist bis zu drei Monaten
gültig, maximal aber so lange, wie Sie Leistungen vom Arbeitsamt
beziehen. Mit dem Gutschein kann der Arbeitsuchende private Arbeitsvermittler
in Anspruch nehmen. Der Gutschein deckt dabei alle Kosten der Arbeitsvermittlung.
Begeben Sie sich also unverzüglich zu Ihrem Sachbearbeiter/Arbeitsvermittler
bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit und
verlangen Sie den Vermittlungsgutschein.
Falls Sie mehrere private Arbeitsvermittler für sich arbeiten
lassen wollen, was Ihr gutes Recht ist, händigen Sie den Gutschein
nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung aus. Sie sind
nicht verpflichtet, den Gutschein schon bei Vertragsabschluß
beim privaten Arbeitsvermittler zu hinterlegen.
Der Vermittlungsgutschein ist 3 Monate gültig. Nach Ablauf dieser
Zeit können Sie bei der Agentur für Arbeit einen neuen Gutschein
beantragen.